Beschilderung mit Braille oder Reliefschrift nachrüsten
Seit 2015 ist "barrierefreie Beschilderung" Vorschrift und Hotels müssen wie auch alle öffentlchen Gebäude dafür sorgen, dass sehbehinderte und blinde Menschen sich unterstützt von Reliefschrift und Braille zurecht finden.
In Zusammenarbeit mit Beschilderungs-Experten und Beschriftungs-Fachleuten bemühen wir uns um Wegeleitsysteme, die dem BEHIG (Behindertengleichstellungsgesetz) und der Norm SIA 500gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Blinde und Sehbehinderte müssen Informationen ertasten können. Ein neues Druckverfahren macht es möglich, diese auch auf viele vorhandene Informationsmedien aufzudrucken! Wir unterstützen Sie dabei!
(Versicherungs)rechtliche Konsequenzen
Wie die Konsequenzen bei Nichtbeachtung von Seiten des Gesetzgebers ausfallen werden zeigt die Praxis. Wie sich die Versicherungen im Schadensfall verhalten, werden entsprechende Verfahren belegen. In jedem Fall ist es sicherer, günstiger und sinnvoller, sich jetzt auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und die Vorschriften zu erfüllen!
BEHIG gerecht ergänzen
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)
In Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbotes (Art. 8 der Bundesverfassung) besteht seit dem 1. Januar 2004 das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3).
Das BehiG enthält Vorschriften über Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen, regelt das Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche Behinderter und enthält Bestimmungen zur Wahrung der Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung von Massnahmen zur Beseitigung von Nachteilen von Menschen mit Behinderungen.
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Norm SIA 500
Die Norm SIA 500 geht davon aus, dass der gebaute Lebensraum allen Menschen offenstehen soll. Er soll auch für Personen, die in ihrer Beweglichkeit von Geburt an, durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Beschwerden kurz- oder langfristig motorisch oder sensoriell eingeschränkt sind, weitestgehend selbstständig zugänglich sein.
Die Norm SIA 500 definiert, wie im Hochbaubereich das Postulat der Gleichstellung zu erfüllen ist und bringt das Ziel zum Ausdruck, allen Menschen die Nutzung von Bauten zu erleichtern. Also auch körperlich eingeschränkten und alten Personen sowie jenen, die Einkaufs- und Kinderwagen mitführen.
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